Sollte keine Einigungsmöglichkeit zwischen Bauherren*innen und Bauunternehmen bestehen, gibt es sicherlich vieles Wichtige, was es zu beachten gibt. Bitte informieren Sie sich daher
umfassend und lassen sich anwaltlich beraten. Die folgenden Punkte sind keine Rechtsberatung, sondern lediglich unserer Sicht besonders wichtig:
(dies ist der Beginn einer Aufzählung. Wir arbeiten kontinuierlich daran. Gerne können Sie uns Zuschriften mit aus Ihrer Sicht wichtigen Punkten zusenden.)
Presse.
- Es könnte sich lohnen, bei erheblichen Problemen die Presse einzuschalten.
Gerichtsverfahren:
- man sollte sich bewusst sein, dass ein Gerichtsverfahren bedeutet, dass „gestritten“ wird. Man sollte sich also auf Behauptungen der Gegenseite und Gegenwind einstellen. Nicht umsonst heißt
es ja „vor Gericht und in der Liebe ist alles erlaubt“. Dem ist natürlich nicht so, aber man sollte sich nicht wundern, wenn die Gegenseite wirklich richtig "streitet".
- Das bedeutet auch: Das eigene Ziel stringent verfolgen und nicht nur auf einen günstigen Verlauf durch einen gönnerhaften Richter*in hoffen. Alles auffahren, was geht! Sich nicht die Butter
vom Brot klauen lassen! Alle Beweise vorbringen, Zeugen, Fotos, etc.
- Liegen evtl. Straftatbestände oder z.B. arglistige Täuschung vor? Dann können Sie auch überlegen, Strafanzeige zu erstatten.
Wenn es um Mängel geht:
- Angebote zur Mängelbehebung anderer Handwerker einholen. Diese zur Prüfung an das Gericht einreichen. Ein etwaig vom Gericht beauftragter Gutachter kann diese Angebote prüfen. Das kann
ein Vorteil gegenüber eigenen Berechnungen des Gutachters sein.
- Fristen beachten - bis wann müssen Mängel in das Verfahren eingebracht sein?
- In welcher Form sollen die Mängel eingebracht werden?: habe ich Mängel bereits selbst behoben - handelt es sich um eine Aufrechnung? - z.B. gegen noch offene Zahlungen - oder handelt es sich
um Schadenersatz?; handelt es sich um eine Klage auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung? etc. Wichtig: Wenn Sie auf eine Aufrechnung klagen, später zu einem Mangel aber doch noch höhere Kosten
zur Mängelbeseitigung geltend machen wollen, kann die Gewährleistung hierfür abgelaufen sein, weil Gerichtsverfahren oft langwierige Beweisführungen bedeuten. Besser kann es sein, direkt einen
Posten für Kosten zur Mängelbeseitigung für alle möglichen Mängel aufzuführen.
- Man sollte sich gut überlegen, in welcher Höhe man die Mängel in den Streitwert einbringt. Je höher bedeutet, der Streitwert steigt. Wenn z.B. nachher mit einem Vergleich eine Quote für die
Aufteilung der Kosten festgelegt wird, kann diese im Verhältnis zum Streitwert berechnet werden. Je schlechter meine Quote ist, desto höher sind meine Kosten des Vergleichs. Dabei geht es nicht
nur um Anwalts- und Gerichtskosten. In Bauprozessen sind die Gutachterkosten oft die Kostentreiber. Auf der anderen Seite bedeuten niedrig angesetzte Streitwerte, dass bei Vergleichsverhandlungen
evtl. zu wenig Masse für einen guten Vergleich vorhanden ist. Der Königsweg könnte der Beginn mit niedrig angesetzten Werten sein, die dann immer aktuell nach oben angepasst werden, wenn absehbar
ist, dass die Werte bisher zu niedrig waren. Es ist also auch die Frage nach dem, was ich vorhabe: Schnelles Ende mit einem schnellen Vergleich? Alles bis zum Schluss durchziehen?
Vergleich:
- Es kann ratsam sein, den Abschluss eines Vergleichs nicht vor Gericht vorzunehmen, sondern sich Bedenkzeit auszubedingen. Was einmal beschlossen ist, ist schwer wieder rückgängig zu machen.
Könnte es also sein, dass man einen schnellen Vergleich später bereut - lieber darüber schlafen.
Weitere Fragen, die Sie klären sollten:
- Gibt es Fristen? Haben Sie selbst Fristen gesetzt? Wurden diese alle erfüllt? Können Sie das beweisen?
- Haben Sie dem Bauunternehmen Zahlungen vorenthalten? Warten Sie darauf, dass Sie verklagt werden, um nicht selber klagen zu müssen? Was folgt daraus - wer ist Kläger, wer ist
Beklagte(r)? Evtl. Widerkläger(in).?
- Wurden z.B. Mängel vor Abnahme gerügt?
- Wurden Mängel nach Abnahme gerügt?
- Wurde diese schriftlich per Einschreiben (im besten Fall über den Anwalt) gerügt oder vor Zeugen? Haben Sie Fristen gesetzt?
- Welche rechtlichen Folgen hat das? Gewährleistung / Abnahme des Hauses - Zeitpunkte - wer muss dann im Gerichtsprozess die Kosten der Begutachtung tragen?