Das Franchisesystem Town & Country Haus / Qualität und Sicherheit?

I.) das Franchise-System Town & Country Haus

1.) Wichtig zu wissen ist sicherlich erst einmal, dass Town & Country Haus ein Franchisesystem ist. Es gibt nicht "ein einziges" Town & Country Bauunternehmen. Sondern: Es gibt zum einen die "Systemzentrale" - also den Town & Country Haus Franchisegeber in Behringen/Thüringen. Franchisenehmer wiederum sind die bauenden und verkaufenden Partner in den verschiedenen Regionen Deutschlands. In unserem Fall die WuB Troisdorf. Town & Country unterscheidet nach eigenen Angaben nach zwei Arten von Franchisenehmern: Den verkaufenden Partnern (Franchise-Partner) - und bauenden Partnern (Lizenz-Partner). Das Franchise-System baut also über seine Partner Massivhäuser in Deutschland. In unserem Fall erfolgte die eigentliche Bau-Ausführung unter Leitung der WuB Troisdorf - die verschiedenen Gewerke ausgeführt durch deren Subunternehmen.

2.) Bei Town & Country übernimmt ein Bauleiter*in die Bau-Aufsicht. Ein Mitarbeiter*in des bauenden Town & Country Partners. Das Bauunternehmen überwacht die Arbeit der Subunternehmen also selbst - nicht ein vom Bauherren*in beauftragter und vom Bauunternehmen unabhängiger Architekt, etc. Unserer Meinung nach ein großer Nachteil.  Unser Anwalt sagte dazu: „Damit macht man den Bock zum Gärtner“. In unserem Fall kamen die Handwerker / Subunternehmer z.T. aus weit entfernten Orten. Für Qualität spricht deren Arbeit unserer Meinung nach jedenfalls nicht. Auf die von Town & Country beworbene Kontrolle durch unabhängige Sachverständige des VQC in unserem Fall werde ich gleich auch eingehen. 

II. Qualität und Sicherheit - unsere Realität

 

Unsere Realität und Erfahrung mit den folgenden Bestandteilen des Hausbau-Schutzbriefs:

1.) Die von Town & Country beworbene Überprüfung der Baustelle durch einen unabhängigen Sachverständigen des VQC hat auch an unserem Haus stattgefunden. Aber: Während ein von uns beauftragter Bau-Sachverständiger 72 Mängelbehauptungen aufgestellt hat, von denen im Rahmen unseres noch laufenden Gerichtsprozesses bereits über 50 von vom Gericht beauftragten Gutachtern bestätigt wurden (es gibt noch kein Urteil), hat die von unserem Town & Country Partner beauftragte Baubegutachtung nicht einen einzigen Mangel festgestellt - oder uns gegenüber zumindestens keinen kommuniziert.

Wie kann das sein? ? ?

 

2.) Keine Zahlung aus den folgenden Bürgschaften:

Als unser Town & Country Partner unsere Mängelbehauptungen sämtlich pauschal ablehnte, wollten wir die Verbraucherbürgschaft in Anspruch nehmen. In dieser Verbraucherbürgschaft geht es um eine Absicherung für den Fall, dass der Bauherr als Verbraucher auf eine vertragsgemäß erbrachte Leistung des Lizenzpartners eine Abschlagszahlung an diesen geleistet hat und die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel ausgeblieben ist. Weiter finden wir in den Bedingungen dieser Bürgschaft, dass die Herstellung eingetreten ist, wenn Abnahmereife, also ein vollständiges, von unwesentlichen Mängeln abgesehen mangelfreies Werk vorliegt.

Wir haben bisher kein Geld aus dieser Bürgschaft erhalten, da uns unser Town & Country Partner auf Zahlung der letzten Rate verklagt hat und es noch kein Urteil gibt, Laut Auskunft der R+V Versicherung, die diese Bürgschaft übernommen hat, konnte sie uns aus diesem Grund bisher keine Leistung aus dieser Bürgschaft zahlen. So einfach konnte der Town & Country Franchispartner die WuB Troisdorf also erst einmal eine Zahlung aus dieser Bürgschaft verhindern - zumindest bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!

 

Auch gibt es bei Town & Country z.B. noch eine Mangelansprüchebürgschaft ("Baugewährleistungs-Bürgschaft"). Nach Prüfung der genauen Voraussetzungen und Bedingungen der unserem Vertrag zugrunde liegenden Mangelansprüchebürgschaft mussten wir aber feststellen, dass diese Bürgschaft die mangelfreie Abnahme des Hauses voraussetzen würde sowie: "Der Bauherr kann Ansprüche aus dieser Bürgschaft geltend machen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzpartners eröffnet wurde oder die Eröffnung dieses Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde und eine Mangelbeseitigung durch den Lizenzpartner danach endgültig nicht mehr möglich ist." In unserem Fall gab es aber keine "mängelfreie Abnahme" und auch die Bedingungen zum Thema Insolvenz hätten nicht zugetroffen. Daher war auch diese so viel beworbene Bürgschaft für uns völlig nutzlos!

III. Architektenleistung für unser Town & Country-Haus

Dass die Architektenleistung auf Seiten des Bauunternehmens stattfindet - der Architekt also nicht direkt vom Bauherrn ausgesucht und beauftragt wird, ist einer unserer großen Kritikpunkte an dem System Town & Country.

 

Wenn man den Architekten selbst beauftragt, so vermuten wir, dass er als Vermittler zwischen Bauherrn und Bauunternehmen sehr hilfreich sein könnte. So sollte der Architekt unserer Meinung nach auch als Kontrollinstanz dienen.

 

Für unser Empfinden war der Architekt der WuB nicht hilfreich. Die Koordination des Baus übernahm der Bauleiter. Dieser gehört auch zum Bauunternehmen. Als bei uns die ersten Streitigkeiten über Baumängel entstanden, empfanden wir den Bauleiter als parteiisch zu unseren Ungunsten. Den Architekt der WuB haben wir nach der Planungsphase nie wieder gesehen - auch nicht auf der Baustelle.