1.) Wichtig zu wissen ist sicherlich erst einmal, dass Town & Country Haus ein Franchisesystem ist. Es gibt nicht "ein einziges" Town & Country Bauunternehmen. Sondern: Es gibt zum einen die "Systemzentrale" - also den Town & Country Haus Franchisegeber in Behringen/Thüringen. Franchisenehmer wiederum sind die bauenden und verkaufenden Partner in den verschiedenen Regionen Deutschlands. Town & Country unterscheidet nach eigenen Angaben nach zwei Arten von Franchisenehmern: Den verkaufenden Partnern (Franchise-Partner) - und bauenden Partnern (Lizenz-Partner). Das Franchise-System baut also über seine Partner Massivhäuser in Deutschland.
2.) Bei Town & Country übernimmt ein Bauleiter*in die Bau-Aufsicht. Ein Mitarbeiter*in des bauenden Town & Country Partners. Das Bauunternehmen überwacht die Arbeit der Subunternehmen also selbst - nicht ein vom Bauherren*in beauftragter und vom Bauunternehmen unabhängiger Architekt, etc. Unserer Meinung nach ein großer Nachteil. Unser Anwalt sagte dazu: „Damit macht man den Bock zum Gärtner“.
1.) Verbraucherbürgschaft:
In dieser Verbraucherbürgschaft geht es um eine Absicherung für den Fall, dass der Bauherr als Verbraucher auf eine vertragsgemäß erbrachte Leistung des Lizenzpartners eine Abschlagszahlung an diesen geleistet hat und die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel ausgeblieben ist. Weiter finden wir in den Bedingungen dieser Bürgschaft, dass die Herstellung eingetreten ist, wenn Abnahmereife, also ein vollständiges, von unwesentlichen Mängeln abgesehen mangelfreies Werk vorliegt.
Das Bauunternehmen kann z.B. mit einer Klage z.B. auf Zahlung einer etwaigen vorenthaltenen Zahlung einer rate dafür sorgen, dass die Bürgschaftsversicherung zumindest erst einmal nicht auszahlen muss - wohl bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
2) .Mängelansprüchebürgschaft:
Auch gibt es bei Town & Country z.B. noch eine Mängelansprüchebürgschaft ("Baugewährleistungs-Bürgschaft"). Nach Prüfung der genauen Voraussetzungen und Bedingungen dieser Mangelansprüchebürgschaft müssen wir aber feststellen, dass diese Bürgschaft die mangelfreie Abnahme des Hauses voraussetzen würde sowie: "Der Bauherr kann Ansprüche aus dieser Bürgschaft geltend machen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzpartners eröffnet wurde oder die Eröffnung dieses Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde und eine Mangelbeseitigung durch den Lizenzpartner danach endgültig nicht mehr möglich ist." Die Frage wäre hier also z.B. - gab es überhaupt eine "mängelfreie Abnahme"?
Dass die Architektenleistung auf Seiten des Bauunternehmens stattfindet - der Architekt also nicht direkt vom Bauherrn ausgesucht und beauftragt wird, ist einer unserer großen Kritikpunkte an dem System Town & Country im Unterschied zu Bauvorhaben mit einem selbst beauftragten Architekten.
Wenn man den Architekten selbst beauftragt, so vermuten wir, dass er als Vermittler zwischen Bauherrn und Bauunternehmen sehr hilfreich sein könnte. So sollte der Architekt unserer Meinung nach auch als Kontrollinstanz dienen.
Bei Town and Country übernimmt der Bauleiter die Koordination des Hausbaus. Dieser gehört auch zum Bauunternehmen.