1.) Wichtig zu wissen ist sicherlich erst einmal, dass Town & Country ein Franchisesystem ist. Es gibt nicht "ein einziges" Town & Country Bauunternehmen. Sondern: Es gibt zum einen die "Systemzentrale" - also den Town & Country Franchisegeber. Und dann gibt es viele Town & Country Franchisepartner - so, wie in unserem Fall die WuB Troisdorf.
Town & Country bietet also Systemhäuser an, die dann in Lizenz von Bauunternehmen, die sie "Town & Country Partner" nennen, gebaut werden - oder wiederum von deren Subunternehmen.
2.) Bei Town & Country übernimmt der Bauleiter die Bau-Aufsicht. Ein Mitarbeiter des Town & Country Partners. Das Bauunternehmen kontrolliert sich und die Arbeit der Subunternehmen also selbst - nicht ein vom Bauherren/in beauftragter Architekt, etc. Unserer Meinung nach ein großer Nachteil. Unser Anwalt sagte dazu: „Damit macht man den Bock zum Gärtner“. In unserem Fall kamen die Handwerker / Subunternehmer z.T. aus weit entfernten Orten. Für Qualität spricht deren Arbeit unserer Meinung nach jedenfalls nicht.
Die Werbung: (Zitate aus der T&C - Internetseite):
"Das sichere Haus mit dem im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbrief.
"Bauen mit Town & Country Haus ist entspannt....auch durch unseren umfassenden Hausbau-Schutzbrief"
Unsere Realität:
1.) Die Town & Country "unabhängige Baubegutachtung" durch die "VQC" hat auch an unserem Haus stattgefunden. Aber: Während ein von uns beauftragter Bau-Sachverständiger 72 Mängelbehauptungen aufgestellt hat, von denen im Rahmen unseres noch laufenden Gerichtsprozesses bereits über 50 von vom Gericht beauftragten Gutachtern bestätigt wurden, hat die von unserem Town & Country Partner beauftragte Baubegutachtung nicht einen einzigen Mangel festgestellt - oder uns gegenüber zumindestens keinen kommuniziert.
Wie kann das sein? ? ? Die Antwort bleibt offen!!!!!
2.) Keine Zahlung aus den Bürgschaften:
Als unser Town & Country Partner unsere Mängelbehauptungen sämtlich pauschal ablehnte, wollten wir die Verbraucherbürgschaft in Anspruch nehmen. In dieser Verbraucherbürgschaft geht es um eine Absicherung für den Fall, dass der Bauherr als Verbraucher auf eine vertragsgemäß erbrachte Leistung des Lizenzpartners eine Abschlagszahlung an diesen geleistet hat und die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel ausgeblieben ist. Die Herstellung ist eingetreten, wenn Abnahmereife, also ein vollständiges, von unwesentlichen Mängeln abgesehen mangelfreies Werk vorliegt.
Wir haben kein Geld aus dieser Bürgschaft erhalten, da uns unser Town & Country Partner auf Zahlung der letzten Rate verklagt hat, Laut Auskunft der R+V Versicherung, die diese Bürgschaft übernommen hat, konnte sie uns aus diesem Grund keine Leistung aus dieser Bürgschaft zahlen. So einfach konnte Town & Country also eine Zahlung aus dieser Bürgschaft verhindern!
Auch gibt es bei Town & Country z.B. noch eine Mangelansprüchebürgschaft ("Baugewährleistungs-Bürgschaft"). Town und Country wirbt auf ihrer Internetseite www.hausausstellung.de - Registerblatt "Sicherheit & Qualität / Schutz vor existenziellen Bedrohungen" - Zitat: "Falls trotz aller Qualitätskontrollen ein Mangel auftritt, sind wir zur Stelle. Bis zu fünf Jahre nach Schlüsselübergabe deckt die Baugewährleistungs-Bürgschaft solche Fälle, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften, ab." (Zitatende) (Link: www.hausausstellung.de/schutz-vor-bedrohungen.html). Nach Prüfung der genauen Voraussetzungen und Bedingungen dieser Mangelansprüchebürgschaft mussten wir aber feststellen, dass diese Bürgschaft die mangelfreie Abnahme des Hauses voraussetzen würde sowie: "Der Bauherr kann Ansprüche aus dieser Bürgschaft geltend machen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzpartners eröffnet wurde oder die Eröffnung dieses Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde und eine Mangelbeseitigung durch den Lizenzpartner danach endgültig nicht mehr möglich ist." In unserem Fall gab es aber ja noch gar keine Abnahme und auch die Bedingungen zum Thema Insolvenz hätten nicht zugetroffen. Daher war auch diese so viel beworbene Bürgschaft für uns völlig nutzlos!
3.) Keinerlei Hilfe vom Town & Country Lizenzgeber:
Obwohl wir den Town & Country Lizenzgeber mehrfach um Hilfe gebeten haben, erhielten wir keinerlei Unterstützung von dort. Im Gegenteil:
Gegenüber der Presse (General Anzeiger Bonn) versuchte die Town & Country Zentrale sogar noch, uns die Verantwortung für unseren Fall zuzuschieben. Also alles Andere als kundenfreundlich. Eher völlig im Gegenteil!
Die WuB ist trotz unseres und vieler weiterer Gerichtsverfahren sowie 4 Strafanzeigen weiterhin Town & Country Partner - auch das für uns unfassbar! (Stand Juni 2021). Tja - der Town & Country Lizenzgeber bezieht seine Franchise-Gebühren halt von den Franchise Partnern.
Zitat aus der Stellungnahme der Pressestelle von Town & Country gegenüber dem Bonner General Anzeiger:
"Für viele Gewerke musste die WuB GmbH die Gewährleistung ablehnen, da die Bauherren regelmäßig in den Bauablauf eingegriffen haben, indem sie Eigenleistungen vorgenommen haben, die einen ordnungsgemäßen Bauablauf verhindert bzw. unmöglich gemacht haben. " - für uns unfassbare
und falsche Tatsachenbehauptungen. Anstatt, dass uns Town & Country hilft, denunzieren sie uns noch.
Dass die Architektenleistung auf Seiten des Bauunternehmens stattfindet - der Architekt also nicht direkt vom Bauherrn ausgesucht und beauftragt wird, ist einer unserer großen Kritikpunkte an dem System Town & Country.
Wenn man den Architekten selbst beauftragt, so vermuten wir, dass er als Vermittler zwischen Bauherrn und Bauunternehmen sehr hilfreich sein könnte. So sollte der Architekt unserer Meinung nach auch als Kontrollinstanz dienen.
Für unser Empfinden war der Architekt der WuB nicht hilfreich. Die Koordination des Baus übernahm der Bauleiter. Dieser gehört auch zum Bauunternehmen. Als bei uns die ersten Streitigkeiten über Baumängel entstanden, empfanden wir den Bauleiter als parteiisch zu unseren Ungunsten. Den Architekt der WuB haben wir nach der Planungsphase nie wieder gesehen - auch nicht auf der Baustelle.