Weitere Fotos aus unserer Baudokumentation...siehe unten....
Hier: Abdichtung des Hauses gegen das Erdreich:
Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat bereits bestätigt, dass - wie von uns behauptet - Mauerwerk / Übergang Bodenplatte nicht ausreichend gegen das Erdreich abgedichtet sind. So kann z.B. Regenwasser ins Haus eindringen.
Liste Mängelbehauptungen:
(Auszug aus den Mängelbehauptungen, die von vom Gericht beauftragten Gutachtern bereits bestätigt wurden - es gibt aber noch kein Urteil.)
- Die Wand zur angrenzenden Fliesenfläche hin (Trennwand zum Flur) ist, vom Bad ausgesehen nach rechts hin, krumm und schief.
- Die straßenseitige Dachrinne hat kein ausreichendes Gefälle, im Gegenteil, teilweise, von der Straße aus gesehen nach links hin, Kontergefälle. Das Wasser fließt nicht richtig ab und im Übrigen ist die Rinne auch undicht.
- Im Bereich der Dachgeschossebene fehlen in der Tat sowohl die Anschlüsse zu den Zuluftrohren, wie die zugehörigen Membranen und die entsprechenden Zulufteinheiten. (Betrifft die Lüftungsanlage).
- Im Bereich des Gussrohrs im Hauswirtschaftsraum fehlt der Innenputz.
- Der Heizkreisverteiler steht unzlulässig weit vor.
- Die Bodentreppe ist seitlich eingeschäumt worden, und zwar im Bereich der Zarge. Dies ist in der vorliegenden Form so nicht zulässig. Stellt auch insbesondere ein Problem der Dampfdichtigkeit dar.
- Dachgeschoss: Die Überprüfung an drei Stellen ergab, dass die vorhandenen Klebebänder, mit denen die Dichtigkeitsfolie zu angrenzenden Bauteilen befestigt wurde, teilweise wellig ist, teilweise auch leicht gerissen ist. Weiterhin ist zu sehen, von der Dachgeschossebene aus, dass der Klebestreifen gegen Dämmaterial geklebt worden ist, ohne dass dieser Bereich vorher verputzt war. Das Anbringen eines solchen Abklebestreifens auf das Dämmaterial ist nicht zulässig und hält auch nicht dauerhaft.
- Die Haustür schließt nicht richtig.
- An den Gaubenvorderseiten fehlen oberhalb der PIB-Dachanschlussbände die Kappleisten.
- Die Fensterbänke sind nach vorne nicht abgestützt oder unterlegt (Dachgauben).
- Klammern zur Windsogsicherung der Betondachsteine in den gefährdeten Randflächenbereichen wurden nicht festgestellt.
- Die eingebauten Entwässerungsrinnen sind nicht fachgerecht eingebaut und erfüllen insgesamt ihren Zweck nicht.
- Von den Ortgangsteinen (Giebelsteine) an den Dachgauben ist nur jeder 2. Ortgangstein mit einer Schraube befestigt.
- Die vorhandene Unterdeckung der Traufeneinhangbleche ist bei der vorhandenen Dachneigung nicht ausreichend.
- Die Unterdeckbahnen sind auf den Gaubendächern an den seitlichen Blechbekleidungen nicht hochgeführt, so dass Flugschnee und Schlagregen eindringen können.
- Der Bogen der Solarleitung ist zu eng. Die Isolierung ist unvollständig.
Dies - noch einmal unterstrichen - sind die Ausführungen der vom Gericht beauftragten Gutachter. Sie kommen nicht einem Urteil gleich, welches noch aussteht.
Vorstehender Heizkreisverteiler
Haustür - ganz schön schief, oder?
Wasserschaden
Decke im Heizungsraum
Bereich Bodenplatte/Übergang Mauerwek, Abdichtung von außen.
Traufgitter
Dach / Leiste
Dachgaube und Anschluss ans Dach
Innenputz und Rohr im Heizungsraum
Anschluss Dampfbremse oder Dampfsperre an das Mauerwerk. Die Behauptung des von uns beauftragten Bau-Sachverständigen lautet, dass diese Art des Anschlusses nicht fachgerecht ist. Z.B. weil kein Vorputz unter dem Klebeband angebracht wurde - und das Klebeband selbst wellig verklebt wurde. So könnten laut Sachverständigem Undichtigkeiten entstehen. Diese Behauptung ist noch nicht vollständig von vom Gericht beauftragten Gutachtern bestätigt - umfangreiche Arbeiten hierzu, die zu einem zeitweisen Auszug für uns führen, stehen noch aus.
Dampfsperre
Regenfallrohr und Entwässerungsstutzen. Dazwischen unsere provisorische Lösung, beides miteinander zu verbinden.